Besonderheiten beim Rechtsschutz für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler haben andere Rechtsbedürfnisse als Arbeitnehmer. Ein gewerblicher Rechtsschutz deckt ab:
Vertragsrechtsschutz: Streitigkeiten mit Kunden über offene Rechnungen, Mängelrügen oder Vertragsrücktritt.
Arbeitgeberrechtsschutz: Konflikte mit eigenen Mitarbeitern, Kündigungsschutzverfahren als Arbeitgeber.
Behördenrechtsschutz: Streitigkeiten mit Finanzamt, Gewerbeamt oder anderen Behörden.
Steuer- und Sozialrechtsschutz: Rechtsmittel gegen Steuerbescheide.
Wichtig: Standard-Privatrechtsschutz deckt gewerbliche Tätigkeiten meist nicht ab. Selbstständige benötigen einen speziellen Gewerbetarif.