Wann und wie Rechtsschutzversicherung wechseln?
Die Rechtsschutzversicherung kann zum Ende der Vertragslaufzeit (meist jährlich) mit dreimonatiger Kündigungsfrist gewechselt werden. Nach einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig bei einem Wechsel: Wartezeit! Die neue Versicherung hat in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten. Streitigkeiten, die in diesen 3 Monaten entstehen, sind nicht gedeckt. Planen Sie den Wechsel daher so, dass zwischen altem Vertragsende und neuem Versicherungsschutz keine Lücke entsteht.
Schritt-für-Schritt-Wechsel: 1. Vergleich starten und besten neuen Tarif finden 2. Neuen Tarif abschließen (mit Beginn nach altem Vertragsende) 3. Alten Vertrag kündigen (3 Monate vor Ende) 4. Kündigungsbestätigung aufbewahren